Energy Label
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Gemäß EU-Richtlinie 92/75/EWG müssen mit Netzspannung betriebene Haushaltslampen (Glühlampen und Leuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät) und Haushaltsleuchtstofflampen (einschließlich ein- und zweiseitig gesockelte Lampen sowie Lampen ohne integriertes Vorschaltgerät) mit einheitlicher Energieetikettierung (Angabe des Verbrauchs an Energie und anderer Ressourcen) gekennzeichnet sein. | |
Lampen mit spezifischen Eigenschaften (Lichtstrom > 6500lm, Leistungsaufnahme < 4W, Reflektorlampen) oder für spezifische Anwendungen (Lampen für die Erzeugung von nicht sichtbarem Licht, Batterieeinsatz, Einsatz in Geräten, deren Hauptverwendungszweck nicht die Erzeugung von Licht ist) sind vom Geltungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen.
Die Einteilung der Leuchtmittel erfolgt in die Energieeffizienzklassen A (sehr effizient) - G (ineffizient).